Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt und die gültige Vereinssatzung als bindend anerkennt.
  2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  4. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ablauf eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat.
  5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
    Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
    Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

    Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
Zur Zeit  ist der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) für die nächsten Jahre auf 20,00 € festgelegt. Familienbeitrag (z.B. für Ehepaare) – 1,5 x Mitgliedsbeitrag (in Euro pro Ehepaar), Sozialbeitrag (z.B. für Schüler, Studenten und Rentner, mit Antragstellung an den Vorstand für eine Ermäßigung) – 0,5 x Mitgliedsbeitrag (in Euro pro Person).

Aufnahme

Für die Aufnahme in den Verein lesen Sie bitte die Satzung des Vereins, laden Sie die Beitrittserklärung runter und füllen Sie die erste Seite des Dokuments aus. Wenn Sie bequem per Lastschrift bezahlen möchten, füllen Sie auch die zweite Seite des Formulars aus. Als Verein wollen wir unsere Aktivitäten sowohl auf unserer Homepage als auch in anderen Medien, wie Tageszeitungen oder Broschüren präsentieren. Zu diesem Zweck möchten wir Fotos aus dem Vereinleben verwenden, auf denen Sie eventuell individuell erkennbar sind. Aus rechtlichen Gründen («Recht am eigenen Bild») ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Wir bitten Sie deshalb, auf der dritten Seite die dafür erforderliche Zustimmungserklärung auch zu unterzeichnen. Senden Sie bitte die ausgefüllte Seiten per Post oder E-mail an die Vereinszentrale. Wenn Sie Fragen noch haben, benutzen Sie bitte das Kontakt-Formular.